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Kosten über Pflegeversicherung Wer bezahlt die restlichen Kosten, wenn der Höchstbetrag der Pflegesachleistung nicht ausreicht? Wer viel Hilfe benötigt und ausgebildete Pflegekräfte in Anspruch nimmt hat den Höchstbetrag der Pflegeversicherung schnell ausgeschöpft. Restkosten werden dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt, falls dieser nicht in der Lage ist die Mehrkosten zu tragen, kommt ersatzweise die Leistungspflicht der Sozialhilfe in Betracht.
Leistungen der Pflegeversicherung Welche Leistungen der Pflegeversicherung können beantragt werden? Seit 1995 können auf Antrag Leistungen zur häuslichen Pflege, seit 1996 auch Leistungen zur stationären Pflege in Anspruch genommen werden. Pflegesachleistungen von 384,00 bis 1.918,00 Euro monatlich (Pflege durch gelernte Kräfte), Pflegegeld von 205,00 Euro bis 665,00 Euro monatlich für selbstorganisierte Hilfe (Angehörige, Freunde, Bekannte) können beantragt werden. Eine Kombination von Sach- und Geldleistungen ist möglich. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson kann für höchstens vier Wochen im Jahr gewährt werden. Bis zu 1.432,00 Euro können für Kurzzeitpflege oder für eine Pflegeeinrichtung gezahlt werden. Für vollstationäre Pflege sind von 1.023,00 bis 1.432,00 Euro (maximal 75% des individuellen Heimentgelts), in Härtefällen bis zu 1.688,00 Euro möglich. Unterkunft, Verpflegung und zusätzliche Leistungen müssen selbst getragen werden. Tages- und Nachtpflege können beantragt werden.
Pflegehilfsmittel Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel? Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Pflegebett, Gehhilfen, Badehilfen, Toilettenhilfe, können vom Krankenhausarzt verordnet werden. Der Sozialdienst, die Abteilungen Physio- oder Ergotherapie leiten die Verordnung an die Krankenkasse weiter.
Pflegestufen Was bedeutet Pflegestufe I? Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt bei mindestens eineinhalb Stunden liegen. Die grundpflegerische Versorgung muss gegenüber dem hauswirtschaftlichen Aufwand im Vordergrund stehen.
Was bedeutet Pflegestufe II? Pflegestufe II bedeutet Schwerpflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf muss mindestens drei Stunden betragen. Der Schwerpunkt der Hilfe muss eindeutig im pflegerischen Aufwand liegen.
Was bedeutet Pflegestufe III? Pflegestufe III bedeutet Schwerstpflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf besteht Tag und Nacht. Tatsächliche Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen. Der pflegerische Aufwand muss eindeutig im Vordergrund stehen.
Pflegeversicherung Was bedeuten die einzelnen Pflegestufen? Die Pflegeversicherung sieht drei Pflegestufen vor: Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit Die Entscheidung welcher Pflegestufe ein Patient zuzuordnen ist, trifft ausschließlich die Pflegekasse. Ein Antrag zur Einstufung kann über den Krankenhaussozialdienst gestellt werden.
Versorgung zu Hause Wie versorge ich mich zu Hause, wenn Kochen nicht mehr möglich? Der Krankenhaussozialdienst hat Informationen zum Thema „Essen auf Rädern“ vorrätig. Sie können zwischen. Tiefkühlkost und warmen Menüs wählen. Das Essen wird Ihnen in ihre Wohnung geliefert.
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