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Die Stiftung
Die gemeinnützige Anna-Wenz-Bethanien-Stiftung fördert die medizinische Versorgung und Betreuung von Patienten des Bethanien-Krankenhauses. Sie unterstützt vor allem die Modernisierung und Erweiterung der stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen. Die Stiftung wurde nach einer Frankfurter Kauffrau benannt, die nach einem Aufenthalt als Patientin das Bethanien-Krankenhaus in ihrem Testament bedachte.
Was hat die Stiftung bisher erreicht?
Mit Mitteln der Stiftung konnte das Bethanien-Krankenhaus 2004 als erstes Krankenhaus in Frankfurt die Telemetrie in der Überwachung und Diagnostik von Herzrhythmusstörungen einsetzen. Dazu trugen 100.000 € der Stiftung maßgeblich bei.
Bereits 1999 finanzierte die Stiftung 20 neue Krankenbetten mit Nachttischen im Wert von 132.000 DM. Die Betten haben Motoren, die es schwerkranken Menschen ermöglichen, jederzeit eigenständig Kopf- und Fußteil ihres Bettes selbständig zu verstellen.
Anna Wenz
Anna-Marie Wenz wurde am 18. Februar 1917 geboren. Die Kauffrau und Inhaberin einer Schlosserei wurde eine namhafte Bürgerin des Stadtteils Heddernheim in Frankfurt am Main.
Sie war Mitglied im Bürgerverein Heddernheim und sammelte Material zur Geschichte des Stadtteils. Zu ihren verschiedenen Auszeichnungen gehört der Ehrenbrief des Landes Hessen.
Schön, wenn Fürsorge ein so wunderbares Echo auslöst.
Durch die Fürsorge, die Anna Wenz 1992 während eines Aufenthaltes im Bethanien-Krankenhaus erfuhr, wollte sie selbst die medizinische Versorgung und Betreuung des Krankenhauses unterstützen.
Im Jahr darauf verfügte sie in ihrem Testament, aus ihrem Nachlass eine Stiftung zugunsten des Bethanien-Krankenhauses zu gründen.
Am 28. August 1996 verstarb Anna Wenz nach langer Krankheit.
Ihr zu Ehren erhielt die Stiftung den Namen Anna-Wenz-Bethanien-Stiftung.
Spenden
Wenn auch Sie die Anna-Wenz-Bethanien-Stiftung unterstützen möchten, füllen Sie bitte den beiliegenden Überweisungsträger aus und geben ihn bei Ihrer Bank ab.
Wir freuen uns über Ihre Spende!
Konto-Nr. 10 - 400 25 98 BLZ 500 605 00 Evangelische Kreditgenossenschaft eG
Die Stiftung ist vom Finanzamt Frankfurt als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung anerkannt.
Bei Spenden bis einschließlich 100 € gilt der Überweisungsbeleg als Spendenquittung. Übersteigt die Spende diesen Betrag, stellt die Stiftung unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung aus und sendet sie dem Spender zu. Bitte geben Sie in diesem Fall Ihre vollständige Adresse im Verwendungstext der Überweisung an und geben Sie an, dass es sich um eine Spende handelt.
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