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Eigenbeteiligung ■


Nach der aktuellen Rechtslage haben die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Patienten einen gewissen Betrag als so genannte Eigenbeteiligung zu bezahlen. Das Krankenhaus handelt im Auftrag der Krankenkassen und leitet den Betrag an diese weiter. Die aktuell zu zahlenden Beträge entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das Sie bei Ihrer Aufnahme erhalten. Bitte zahlen Sie Ihre Eigenbeteiligung am Entlassungstag bei der Patientenverwaltung.

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